Wir beantworten wichtige Fragen rund um die Wahl am 9. Juni 2024
Panaschieren
Außerdem können Sie auch Personen verschiedener Parteien ankreuzen. Das nennt man panaschieren. Auch hier können bis zu drei Stimmen an eine Bewerberin oder einen Bewerber vergeben werden. Auch hier sollten Sie beachten, dass nur 22 Stimmen vergeben werden.
Weitere Hinweise
Mitunter kann der Stimmzettel für ungültig erklärt werden, wenn mehr als 22 Stimmen vergeben werden.
Sollten Sie Ihre Stimmen an einzelne Bewerberinnen und Bewerber, auch verschiedener Parteien, verteilt haben und die Anzahl von 22 Stimmen noch nicht erreicht haben, können Sie zusätzlich eine der vorgegebenen Listen ankreuzen, in dem Sie Ihr Kreuz neben eine der aufgeführten Parteien machen. Einzelstimmen haben dabei immer Vorrang, die noch nicht vergebenen Stimmen werden dann in Reihenfolge der vorgeschlagenen Liste der Partei verteilt.
Dabei sollten Sie beachten, nur einen Wahlvorschlag zu kennzeichnen, das Kreuz also nur bei einer Partei zu machen. Die Kennzeichnung mehrerer Wahlvorschläge bleibt bei der Stimmenauswertung unberücksichtigt.
Zugegebenermaßen kann man im Paragrafendschungel des Wahlrechts leicht den Überblick verlieren. Ziel dieses Leitfadens ist es, Ihnen einen Überblick über die Grundlagen zu geben.
Er erhebt deshalb nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Der Übersicht wegen haben wir nach Möglichkeit Verweise auf Gesetzestexte oder die Angabe von Paragrafen weggelassen. Einen umfassenden Überblick finden Sie auf der Internetseite des Landeswahlleiters Rheinland-Pfalz unter www.wahlen.rlp.de unter dem Menüpunkt Kommunalwahlen.
Wer darf wählen?
Bei der Wahl zum Gemeinderat sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der Europäischen Union, die am Tage der Stimmabgabe das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde eine Wohnung (bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung) haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, wahlberechtigt.
Sie erhalten automatisch bis zum 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung von der Verbandsgemeindeverwaltung Lambsheim-Heßheim. Sollte dies nicht der Fall sein, melden Sie sich bitte bis spätestens 24. Mai 2024 dort zur Überprüfung des Stimmrechts.
Anzahl der Stimmen
Die Anzahl der Stimmen, die jede Wählerin und jeder Wähler abgeben darf, entspricht der Anzahl der zu wählenden Ratsmitglieder. Im Falle von Lambsheim sind das 22 Stimmen.
Als Wählerin oder Wähler haben Sie verschiedene Möglichkeiten, ihre Stimmen zu verteilen.
Annahme des Wahlvorschlages
Die Wählerinnen und Wähler können einen Wahlvorschlag kennzeichnen und somit unverändert annehmen. Dazu machen Sie das Kreuz auf dem Wahlzettel hinter der entsprechenden Partei. Jeder Bewerber auf der Liste erhält dann eine Stimme.
Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, einzelne Bewerber zu streichen, die dann keine Stimme erhalten.
Wahl einzelner Bewerberinnen oder Bewerber und kumulieren
Sie können außerdem sämtliche Ihnen zur Verfügung stehenden Stimmen einzelnen Personen zukommen lassen. Vertrauen Sie einer Bewerberin oder einem Bewerber besonders, können Sie ihm bis zu drei Stimmen geben. Das nennt man kumulieren. Ihr Kreuz oder Ihre Kreuze machen Sie dann hinter der Bewerberin oder dem Bewerber. Beachten Sie dabei, insgesamt nur 22 Stimmen zu vergeben.
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